AKTUELLE CORONA RICHTLINIEN IM FOTOSTUDIO

(Aktueller Stand 02.September 2021)
Passbilder, Bewerbungsbilder und Gutscheine bieten wir euch nach telefonischer Terminvereinbarung im Fotostudio. Ihr benötigt dafür keinen negativen Test.

3G-Regel für Fotostudios? NEIN!

Für alle Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, wurde die sog. 3G-Regel ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 eingeführt. Körpernahe Dienstleistungen erbringen insbesondere Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios. Hingegen zählen dazu nicht Scheider*innen oder Fotografen*innen, auch wenn sie im Rahmen ihrer Dienstleistungen den Kunden berühren müssen.

 

Was gilt für Fotografen?

Fotografen dürfen alle Gruppen so fotografieren, wie diese zusammengekommen sind. Der Fotograf ist dabei nicht verantwortlich, dass die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot eingehalten werden.

 

Was gilt für Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr?

Alle Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr dürfen weiterhin öffnen, egal wie hoch die 7-Tage-Inzidenz ist, also auch wenn die Inzidenz über 35, 50 oder 100 liegen sollte. Dabei muss auch nicht mehr unterschieden werden, ob der Betrieb nur handwerkliche Leistungen erbringt oder daneben auch Handel betreibt. Es gelten für alle Betriebe die gleichen unten dargestellten Hygieneanforderungen. Lediglich für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, gelten gering höhere Auflagen.

Hygieneanforderungen:

  • Was gilt generell für Handwerksbetriebe?

    Alle Handwerksbetriebe, auch die mit Kundenverkehr dürfen öffnen, egal wie hoch die 7-Tage-Inzidenz ist.Die 3G-Regel gilt nur für körpernahe Dienstleistungen und gastronomische Angebote. Sie gilt hingegen nicht für alle anderen Handwerksbetriebe, weder für deren Kunden noch das Personal.Die Beschränkung der Kundenzahl auf ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche ist entfallen.Es gelten für alle Betriebe die gleichen unten dargestellten Hygieneanforderungen. Lediglich für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, gelten höhere Auflagen.Hygieneanforderungen:

    • Mindestabstand
      Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden aber auch zwischen Personal und Kunden wird nur noch empfohlen.
    • Maskenpflicht
      Die Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden und geschlossenen Räumen.
      Kunden aber auch das Personal müssen mindestens medizinische Masken tragen.
      Ausnahmen:
      • Wenn Kunden oder Personal einen festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz eingenommen haben und 1,5 Meter Abstand zur nächsten Person einhalten, können sie ihre Maske abnehmen.
      • Die Maske kann abgenommen werden, soweit die Art der Dienstleistung das Tragen der Maske nicht möglich macht (z.B. beim fotografieren).
    • Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept bei Kundenverkehr.